Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 1. November 2020 wirksam. Eine erste Novelle ab dem 1. Januar 2023 erhöhte den Neubaustandard für den Jahres-Primärenergiebedarf. Eine zweite Novelle, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, regelt verbindlich den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen.
Quelle: Baubranche aktuell
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