Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.1.2022 über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können.
Quelle: Architektur News
0 Kommentare