Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise wollen das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate verlängern. Die Regelung dient dazu, die derzeitigen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.
Quelle: Baubranche aktuell
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